Ein Konsumentenkredit richtet sich an private Haushalte und dient der Finanzierung des Güterverbrauchs. Ein Privatkredit ist grundsätzlich möglich für Beträge zwischen 5.000,00 und 100.000,00 EUR, teilweise können aber auch niedrigere und höhere Darlehensbeträge möglich sein. Die Zinskonditionen bei Ratenkrediten sind normalerweise für die gesamte Kreditlaufzeit festgelegt. Somit besteht kein Zinsänderungsrisiko. Die Kreditlaufzeit sollte in Verbindung mit der voraussichtlichen Restnutzungsdauer des Finanzierungsguts gewählt werden. In den meisten Fällen beträgt die gewünschte Laufzeit 7-8 Jahre, es sind aber auch Laufzeiten bis zu 10 Jahren, bei Renovierung und Modernisierung auch bis zu 20 Jahren möglich. Je länger die Laufzeit, desto niedriger ist die monatliche Kreditrate. Da bei Privatkrediten eine hohe Flexibilität durch Sondertilgungen und die Möglichkeit der kompletten Rückzahlung besteht, kann auch eine niedrigere Rate (somit eine längere Laufzeit) vereinbart werden und die Tilgung dann durch größere Einmalzahlungen erfolgen. Diese Optionen sind je nach Produktanbieter des Ratenkredits kostenfrei oder gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Diese ist gesetzlich auf maximal 1% der Restdarlehenssumme begrenzt.
Für die Aufnahme eines Ratenkredits sind in den meisten Fällen keine kostenpflichtigen Sicherheiten zu stellen. Die Besicherung erfolgt lediglich über eine sogenannte ‚stille‘ Abtretung der Ansprüche aus Lohn- und Gehaltszahlungen. ‚Still‘ bedeutet in diesem Fall, dass der Arbeitgeber nicht über die Aufnahme des Privatkredits informiert wird. Die Abtretung würde erst an den Arbeitgeber angezeigt, wenn die Ratenzahlungen entsprechend den Bedingungen im Darlehensvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen ausbleiben. Aus diesem Grund prüft der Finanzierungspartner die Kreditwürdigkeit auf Basis einer Schufa-Abfrage und aktueller Einkommensunterlagen. Für die Verwendung des Privatkredits sind grundsätzlich keine Nachweise erforderlich. Nur bei bestimmten Sonderkonditionen, beispielsweise für den Fahrzeugkauf oder bei Ratenkrediten für Immobilieneigentümer, kann es erforderlich werden, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen (Kaufvertrag des Fahrzeugs, Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis, o.ä.). Zu allen diesen Punkten berät Sie unser/e Fachberater/in Privatkredite sehr gerne.